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Verpackte Lebensmittel unterliegen der gesetzlichen Kennzeichnung
(Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) und müssen die folgenden
fünf Angaben bindend auf der Verpackung aufweisen:
  1. Welchen Namen trägt das Produkt? (Sachbezeichnung)
2. Wie viel ist drinnen? (Die Mengenangabe)
3. Wie lange ist es haltbar? (Das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum)
4. Wer ist verantwortlich? (Name oder Firma und Adresse des Herstellers bzw. Verpackers)
5. Was ist drinnen? (Das Zutatenverzeichnis)
  Die Zulassungsnummer
Auf Produkten tierischer Herkunft, welche innerhalb der EU erzeugt werden, befindet
sich eine EU-Zulassungsnummer = Genusstauglichkeitskennzeichen. Das Zeichen stellt
eine EU-konforme Produktion und Weiterverarbeitung in Hinblick auf die Einhaltung
veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien sicher. Mit dieser Kennzeichnung
lässt sich für den innergemeinschaftlichen Handel Land und Betrieb ermitteln. Das
Genusstauglichkeitskennzeichen ist auf allen von Kärntnermilch, Lasser, Ilgenfritz, Frierss,
und Kärntnerfleisch hergestellten Produkten abgebildet.
 
Zuerst die Kennbuchstaben des Landes, wo das
Produkt hergestellt und verpackt wurde:
AT für Österreich I für Italien
D für Deutschland CZ für Tschechien
 
Dann die Produktgruppe:
F für Fleisch M für Milch
In einzelnen Ländern Untergruppen, wie z.B.:
K für Kärnten
Und schließlich die Nummer des Betriebes, wie z.B.:
0002 für Kärntnermilch
EG steht für Europäische Gemeinschaft
> Kärntnermilch
  Der Kunde ist König!

Sie als Kunde entscheiden mit jedem Einkauf darüber, ob die heimische
Lebensmittelproduktion weiterhin Bestand hat.
Legen Sie Wert auf Frische, Herkunft und Zusammensetzung der Lebensmittel!
Orientieren Sie sich an Qualitätssiegeln!
Geben Sie diesen Produkten den Vorrang!